Wohngeld beantragen
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner/Bewohnerinnen eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner/Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.
Wohngeld Mietzuschuss erstmalig oder neu beantragen (PDF)
Hinweise zum Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (PDF)
Weiterleistungsantrag für Wohngeld - Mietzuschuss beantragen (PDF)
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Sind Sie Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Wohngeld Lastenzuschuss erstmalig oder neu beantragen (PDF).
Hinweise zum Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (PDF).
Weiterleistungsantrag für Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen (PDF)
Kontakt zur Wohngeldbehörde:
Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland
Herr André Höfer
Telefon: +49 4671 9192-111
E-Mal
Frau Evelyn Sältz
Telefon: +49 4671 9192-110
E-Mal
Herr Arne Nissen
Telefon: +49 4671 9192-144
E-Mail
Norderende 2
25821 Breklum
Wegweiser: Zuständigkeiten der Sachbearbeitung nach Orten - PDF